Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte
Zum 01.12.2014 sind die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) geplanten Änderungen zum Sicherheitsförderungserlass in Kraft getreten. Den Erlass sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport finden Sie auf der Homepage „Schulsport NRW“.
Die wichtigste Änderung betrifft die Auffrischung der Rettungsfähigkeit. Diese muss spätestens nach 4 Jahren nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Auffrischungszeitraums trägt die Schulleitung. Die Teilnahmegebühr ist landesweit auf 60,- € pro Teilnehmer/in festgesetzt und enthält alle Nebenkosten.
Ansprechpartner ist Torsten Boberg: rettungsfaehigkeit(at)sennestadt.dlrg.de
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